AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemein
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Gekus, nachfolgend Agentur genannt, gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen als Internet- und Grafikagentur, im Rahmen des Internetdienstes, der Werbegrafik und der damit im Zusammenhang stehenden allfälligen Lieferungen und Leistungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Ohne eine schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht gültig – Emails gelten als schriftlich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt zu ersetzen. Im Folgenden bezieht sich "Kunde" auf den bestellenden Vertragspartner.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
- Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
- Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig.
- Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Leistung und Honorar-Agenturleistung
- Wenn nicht anders vereinbart entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
- Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Agentur ein Honorar in der Höhe von 30% des über sie abgewickelten Werbeetats.
- Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur.
- Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisekosten) sind vom Kunden zu ersetzen.
- Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
- Für alle Arbeiten der Agentur die, aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind an die Agentur zurückzustellen.
Liefertermine
- Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
- Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
- Mit der Umsetzung des Auftrages wird erst begonnen sobald alle benötigten Materialien wie Texte, Fotos, Dia, usw. vom Kunden vollständig geliefert wurden! Erst wenn die Agentur die gesamten Unterlagen, welche zur Erbringung der Leistung nötig sind, erhalten hat, wird der Liefertermin aktiv.
Kennzeichnung
- Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
- Die Agentur ist, vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden, dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internetseite, mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
- Die Agentur behält sich vor, auf den Seiten des erstellten Internetauftritts einen auf das Internetangebot von der Agentur verweisenden Link einzufügen, der entweder aus einer Grafik oder einem kurzen Text-Link bestehen kann, wobei das Erscheinungsbild der Website nicht beeinträchtigt wird.
Gewährleistung und Schadenersatz
- Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.
- Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
- Die Beweislastumkehr zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
- Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
- Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
- Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
Haftung
- Die Agentur haftet nicht für Schäden aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung.
- Die Agentur übernimmt ferner keine Haftung für Leistungen oder Verfügbarkeiten, bei denen sich Die Agentur Drittanbietern bedient. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktion von Servern, Email- sowie Form2Mail-Diensten.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
- Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge bzw. Probedrucke, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
- Korrekturabzüge bei Druckartikeln wie z.B. Visitenkarten, Drucksorten, Kuverts, Folder & Flyer usw. werden dem Auftragnehmer nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt.
- Mit der Freigabe des Auftragsgegenstandes übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für eventuelle Fehler. Bei übersehenen Fehlern, insbesondere Rechtschreibfehlern und Inhalten, trägt der Auftraggeber nach Freigabe die volle Haftung.
- Der Kunde wird die Agentur mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, usw.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
- Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner Webseiten / Projekte verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Auftritt weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, keine sittenwidrigen Inhalte auf seinen Webseiten zu publizieren oder darauf hinzuweisen, vor allem keine Inhalte zu veröffentlichen, die zum Rassenhass aufhetzen, Gewalt bzw. Krieg verherrlichen bzw. verharmlosen, pornographisch sind sowie Kinder oder Jugendliche sittlich gefährden oder in ihrem Wohl beeinträchtigen.
- Das Verbreiten von Massenemails über von der Agentur installierten Newslettersystemen u. ä. - sogenanntes Spamming, ist untersagt.
- Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu bezahlen.
- Bei Stornierung des Auftrags im Programmierungsstadium wird der Betrag je nach Fortschritt berechnet, als Minimum wird jedoch zumindest 30% des Gesamtauftrages in Rechnung gestellt. Sind jedoch bereits alle Seiten fertiggestellt (entsprechend den Vorgaben des Auftragnehmers) ist ein Storno nicht mehr möglich.
- Die Agentur behält sich in Ausnahmefällen vor, ohne Angabe von Gründen, von einem Auftrag zurückzutreten. Bis dahin erbrachte Leistungen von der Agentur werden dann aber nicht in Rechnung gestellt. Ausgenommen davon sind jedoch etwaige kostenpflichtige Leistungen von Drittanbietern (Server usw.).
Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Es werden seitens der Agentur Empfehlungen abgegeben und Arbeiten durchgeführt die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den gewünschten Erfolg im Ranking bringen werden.
- Die Agentur sichert zu, dass die Arbeiten mit erforderlicher Sorgfalt und Pflicht ausgeführt werden. Die Agentur kann jedoch nicht gewährleisten, dass Leistungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
- Bei allen Dienstleistungen punkto Suchmaschinenoptimierung können keinerlei Erfolgsgarantien abgegeben werden!
- Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung bei einer etwaigen Verschlechterung des Rankings oder vielleicht sogar bei Ausschluss des Webprojektes aus dem Index der jeweiligen Suchmaschinen.
- Aufgrund von Änderungen der Suchalgorithmen bei den Suchdiensten, Änderungen von Richtlinien und Empfehlungen der Suchmaschinenbetreiber und dem Abfrageverhalten der Benutzer, kann es unter Umständen zu Verzerrungen in den Suchergebnissen kommen,
- Die Leistungen gelten daher auch als erbracht, wenn ähnliche Suchbegriffe und Kombinationen als Treffer erbracht werden.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
- Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
- Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
- Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
Rücktritt vom Vertrag
Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
Datenschutz
- Die Agentur informiert den Kunden, dass seine persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung gespeichert werden. Zur Vertragsdurchführung, insbesondere zur Registrierung von Domain-Namen, übermittelt Die Agentur notwendige Kundendaten an beteiligte Dritte.
- Zur Identifizierung des Domain-Inhabers werden diese Kundendaten öffentlich in sogenannten Whois Datenbanken registriert. Eine sonstige Verwendung von Kundendaten erfolgt nicht
- Kundendaten werden nicht verkauft oder an unberechtigte Dritte weitergegeben
- Unsere Detaillierten Datenschutzbestimmungen finden Sie unter folgender Adresse:
www.gekus.com/privacy
Datensicherheit
- Der Kunde selbst sorgt für die Sicherung von Daten und Materialien, die der Agentur zur Erstellung von Webseiten überlassen werden. Die Agentur ist nicht verpflichtet, hiervon Sicherungskopien zu erstellen.
- Wir weisen darauf hin, dass im Internet generell die Möglichkeit besteht, illegal sensible Daten abzufangen. Wir empfehlen daher, nur mit größter Vorsicht Daten im Internet zu übertragen und Computer nicht ungesichert mit dem Internet zu verbinden bzw. wirklich sensible Daten persönlich, oder über alternative Wege an Die Agentur zu übergeben.
Zahlung
- Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 14% p.a. als vereinbart.
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
- Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
Präsentationen
- Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
- Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
- Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
- Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen.
- Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
- Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.


