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Pflichtangaben auf Webseiten von Gesellschaften

Bereits seit einigen Jahren müssen Gesellschaften, welche im Firmenregister der Handelskammer eingetragen sind, in Akten und Schriftverkehr verschiedene Daten angeben. Diese Daten müssen nun auch in Emails und auf der Website veröffentlicht werden.

Bereits seit einigen Jahren müssen Gesellschaften, welche im Firmenregister der Handelskammer eingetragen sind, in Akten und Schriftverkehr verschiedene Daten angeben:

  • Sitz der Gesellschaft
  • Handelsregisteramt in welchem die Gesellschaft eingetragen ist
  • Eintragungsnummer im Handelsregister bzw. REA-Nummer (= Steuernummer)
  • Stand der Liquidierung bei einer evtl. Auflösung der Gesellschaft

Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich das eingezahlte und das aus der letzten Bilanz hervorgehende Gesellschaftskapital angeben. Bei Einzelgesellschaften muss auch das Vorhanden sein des Einzelgesellschafters angegeben werden.

Neu ist nun, dass diese Angaben auch auf der Website und in Emails angegeben werden müssen. Bei Nichtbeachtung sind Verwaltungsstrafen von 206,00 bis 2.065,00 Euro vorgesehen

Donnerstag, 01. Oktober 2009 08:00 Alter: 1254376800